Allgemeines
Die viadom GmbH, nachfolgend kurz viadom genannt, erbringt Lieferungen und Dienst-leistungen auf der ausschließlichen Grundlage nachfolgender Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen. Abweichende AGB bzw. Lizenzbedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn viadom ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ab-weichungen sind nur möglich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Vertrag
Angebote von viadom sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden und der Annahme durch viadom zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages. Soweit viadom dem Kun­den Speicherplatz zur Verfügung stellt, ist der Kunde für die ge­speicherten Inhalte verantwortlich. Alle Inhalte sind für viadom fremde Inhalte im Sinne des § 5 Abs.3 TDG. Der Kunde stellt viadom von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Leistungen Die von viadom zu erbringenden Dienstleistungen oder Lieferun­gen ergeben sich aus dem Vertrag und der jeweils gültigen Leis­tungsbeschreibung. viadom kann zur Ausführung eines Auftrages Dritte einsetzen.Nutzung, Verwertung, Veräußerung Sofern nicht anders geregelt, werden dem Kunden Nutzungsrechte eingeräumt. Veräußerungen, Veröffent-lichung und Weitergabe an Dritte, auch von Teilen der Applikationen, sind ausgeschlos-sen.

Preisgestaltung, Zahlungsabwicklung
Es gelten die im Auftrag vereinbarten Preise und Leistungen. Ist im Auftrag eine Monatsvergütung vorgesehen, dann wird dem Kunden für jeden Tag der Nutzung 1/30 der Monatsvergütung in Rechnung gestellt. Etwaige Einwendungen gegen die Abrechnung von viadom sind innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Abbuchung schriftlich bei viadom geltend zu machen. Waren und Dienstleistung bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz von viadom. Bei Zahlungsverzug werden vorbehaltlich der Geltend-machung eines weitergehenden Verzugs Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank berechnet. Für jedes Mahnschreiben wird ein Betrag von 10 € erhoben.

Haftung
Für Schäden haftet die viadom nur dann, wenn die viadom oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung der viadom auf solche typische Schäden begrenzt, die für die viadom zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Die Haftung von viadom wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Schadenersatz-ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber viadom, wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. viadom haftet nicht für die über die Dienste übermittel­ten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Rich­tigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Information übermittelt. In jedem Fall ist die Haftung von viadom beschränkt auf den Betrag des Auftragwertes pro Schadensfall.

Lieferung und Leistung
Bei Erbringung einer Leistung kann zwischen viadom und dem Kunden ein Liefertermin vereinbart werden. Der Liefertermin muss in der Vertragsbestätigung der viadom aus-drücklich bestätigt werden. Werden Informationen oder Leistungen vom Kunden oder Dritten zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erbracht bzw. geliefert, dann ist der vereinbarte Liefertermin hinfällig. Liefert der Kunde oder vom Kunden beauftragte Dritte urheberrechtlich geschütztes Material (audio-, visuelle Daten, Programme, Applikationen etc.), so ist der Kunde für die Prüfung des Urheberrechts verantwortlich. Der Kunde stellt viadom ausdrücklich von der Prüfung und Haftung frei.

Datensicherung und Datenschutz
Der Auftraggeber stellt die viadom sowie ihre Partner von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit nicht durch gesonderte Serviceverträge vereinbart, sind die viadom und ihre Partner nicht für die Datensicherung verantwortlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor einer Installation oder Konfiguration eine nach dem allgemeinen technischen Stand optimale Datensicherung durchzuführen. Die viadom weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenüber-tragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider die auf dem Server gespeicherten Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.



Software- Lieferung bzw. Entwicklung
Allgemeine Endbenutzerlizenzvereinbarung für viadom Software. Dieser Endbenutzer-lizenzvertrag (EULA) gilt für sämtliche Softwareprodukte von viadom vorbehaltlich Änderung, Anpassung oder Ergänzung des Vertrages durch die viadom. Softwareprodukt im Sinne des Vertrages ist Computersoftware sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation im elektronischen Format. Das Softwareprodukt umfasst auch sämtliche Updates und Ergänzungen zum ursprünglich von viadom gelieferten Softwareprodukt. Jede zusammen mit dem Softwareprodukt gelieferte Software, zu der ein separater Endbenutzer-Lizenzvertrag gehört, wird gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags lizenziert. Indem Sie das Softwareprodukt instal-lieren, kopieren, downloaden, anderweitig verwenden oder darauf zugreifen, erklären Sie sich damit einver­standen, durch die Bestimmungen dieses EULAs gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses EULAs nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu installieren oder zu verwenden. Wenn es sich bei Ihrem Softwareprodukt um eine Auftragsarbeit oder speziell für Ihre Bedürfnisse entwickelte oder angepasste Software handelt, ist ein Umtausch oder eine Rückgabe ausge­schlossen, anderenfalls haben Sie die Möglichkeit, das Softwareprodukt innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückzugeben. Das Software-produkt ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheber-rechtsverträge als auch durch andere Ge­setze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Das Softwareprodukt wird lizenziert, nicht verkauft. Sie sind berechtigt, eine Kopie des Softwareprodukts oder eine frühere Version für dasselbe Betriebssystem auf einem einzigen Computer, einer einzigen Arbeitsstation, einem einzigen Terminal, einem einzigen tragbaren PC, Pager, Smart Phone, PDA oder anderen digitalen elektronischen Gerät zu installieren, zu verwen­den, darauf zuzugreifen, auszuführen oder in anderer Weise mit ihr zu interagieren. Wenn dieses Softwareprodukt ein Lizenzpaket ist, sind Sie berech­tigt, zusätzliche Kopien des Computersoftwareteils des Software­produkts zu verwenden, bis zu der Anzahl von Kopien, die vertrag­lich als lizenzierte Kopien festgelegt sind. Sie sind außerdem berechtigt, eine Kopie des Softwareprodukts auf einer Speichervorrichtung, wie z. B. einem Netzwerkserver, zu speichern oder zu installieren, wenn diese Kopie ausschließlich dazu verwendet wird, das Softwareprodukt über ein internes Netzwerk auf Ihren anderen Computern auszuführen. Sie sind jedoch verpflichtet, für das Softwareprodukt für jeden Computer, auf dem das Softwareprodukt von der Speichervorrichtung aus ausgeführt wird, eine Lizenz zu erwerben, die speziell für die Verwendung auf diesem Computer gilt. Eine Lizenz für das Soft­wareprodukt darf nicht geteilt oder auf mehreren Computern gleichzeitig verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass und nur insoweit, wie das anwendbare Recht, ungeachtet dieser Ein­schränkung, dies ausdrücklich gestattet. Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. Die viadom bietet Ihnen möglicherweise Supportleistungen in Verbindung mit dem Softwareprodukt an. Die Supportleistungen können entsprechend den Bestimmungen und Programmen, die im Benutzerhandbuch, der Dokumentation im Online-Format und / oder anderen von der viadom zur Verfügung gestellten Materialien beschrieben sind, genutzt werden. Jeder ergänzende Software­code, der Ihnen als Teil der Support-leistungen zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil des Softwareprodukts betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieses Vertrages. Die viadom ist berechtigt, die technischen Daten, die Sie der viadom als Teil der Supportleistungen zur Verfügung stellen, für geschäftliche Zwecke, einschließlich des Produktsupports und der Produktentwicklung, zu verwenden. Die viadom verpflichtet sich, solche technischen Daten ausschließlich anonym zu verwenden. Der erste Lizenznehmer des Software-produkts darf dieses EULA und Softwareprodukt einmalig und dauerhaft nur direkt an einen Endbenutzer übertragen. Diese Übertragung muss alle Bestand­teile des Softwareprodukts enthalten (einschließlich aller Kompo­nententeile, der Medien und gedruckten Materialien, eventueller Updates und dieses EULAs). Eine solche Übertragung darf nicht als Kommission oder irgendeine andere indirekte Übertragung erfolgen. Der Empfänger einer solchen einmaligen Übertragung muss sich mit den Bestimmungen dieses EULAs einverstanden erklären, einschließlich der Verpflichtung, dieses EULA und Soft­wareprodukt nicht weiter zu übertragen. Unbeschadet sonstiger Rechte ist die viadom berechtigt, dieses EULA zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen dieses EULAs verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien des Softwareprodukts und alle seine Kompo­nenten an viadom zurückzugeben bzw. zu vernichten. Sofern das Softwareprodukt ein Update eines anderen Produkts ist, müssen Sie zur Verwendung des Softwareprodukts über die entsprechende Lizenz für ein Produkt verfügen, das von der viadom für das Update als geeignet bezeichnet wird, um das Softwareprodukt zu verwenden. Ein Softwareprodukt, das ein Update darstellt, ersetzt und / oder ergänzt (oder deaktiviert) das Ausgangsprodukt. Sie dürfen das betreffende Updateprodukt nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses EULAs verwen­den. Wenn das Softwareprodukt ein Komponenten- Update eines Pakets von Softwareprogrammen ist, das für Sie als einzelnes Produkt lizenziert wurde, ist es nur gestattet, das Softwareprodukt als Bestandteil dieses einzelnen Produktpakets zu verwenden und zu übertragen; es ist nicht gestattet, es für die Verwendung auf mehr als einem Computer zu trennen. Eigentum und Urheberrecht an dem Softwareprodukt (einschließ­lich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text, Komponenten und Applets, die in dem Softwareprodukt enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie des Softwareprodukts liegen bei der viadom. Alle Rechte und geistigen Eigentumsrechte in und an Inhalten, auf die mit Hilfe des Softwareprodukts zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltsbesitzers und können durch an­wendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und Verein­barungen über geistiges Eigentum geschützt sein. Dieses EULA räumt Ihnen kein Recht ein, solche Inhalte zu verwenden. Wenn dieses Softwareprodukt Dokumentation enthält, die nur in elektro­nischer Form zur Verfügung gestellt wird, dürfen Sie eine Kopie dieser elektronischen Dokumentation drucken. Bei Erwerb eines Lizenzpaketes können Sie Dokumentationen abhängig von den erworbenen Clients vervielfältigen. Möglicherweise erhalten Sie das Softwareprodukt auf mehr als einem Speichermedium. Unabhängig von Typ oder Größe der erhaltenen Medien dürfen Sie nur ein einziges Medium verwenden, das für Ihren einzigen Computer geeignet ist. Sie dürfen das andere Medium nicht auf einem anderen Computer ausführen. Sie sind nicht berechtigt, das andere Medium zu verleihen, zu vermie­ten, zu verleasen oder anderweitig an andere Benutzer/innen zu übertragen, es sei denn, dies geschieht als Teil einer dauerhaften Übertragung (wie oben beschrieben) des Softwareprodukts. Nach der Installation einer Kopie des Softwareprodukts unter Einhaltung dieses EULAs dürfen Sie das Originalmedium, auf dem das Softwareprodukt von viadom geliefert wurde, nur für Siche­rungs- oder Archivierungszwecke aufbewahren. Wenn das Origi­nalmedium erforderlich ist, um das Softwareprodukt auf dem Computer zu verwenden, dürfen Sie eine Kopie des Softwarepro­dukts nur für Sicherungs- oder Archivierungszwecke anfertigen. Außer es wurde in diesem EULA ausdrücklich erlaubt, dürfen Sie in keinem anderen Fall Kopien des Softwareprodukts oder der gedruckten Materialien, die dem Softwareprodukt beiliegen, anfertigen. Die viadom behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. Die einzelnen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung können nur durch die viadom geändert werden. Dazu bedarf es immer der Schriftform. Das Softwareprodukt wird entsprechend dem Stand der aktuellen Entwicklung geliefert. viadom leistet innerhalb von 30 Tagen ab dem Kaufdatum kostenlos Ersatz für defekte Datenträger, sofern hierfür kein Vertriebspartner zuständig ist und für den Fall, dass das Softwareprodukt im Sinne der mitgelieferten Beschreibung grundsätzlich nicht brauchbar ist. Ist die viadom nicht in der Lage, die Gewährleistung zu erbringen, haben beide Seiten das Recht, unter Erstattung des Erwerbspreises an den Lizenznehmer den Vertrag rückgängig zu machen. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schrif­ten enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Ver­einbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen. Die Verantwortung für die Auswahl und die Folgen der Benutzung des Softwareproduktes sowie der damit beabsichtigten oder er­zielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von geschäftlichen Informatio­nen oder aus anderem finanziellem Verlust), die aufgrund der Benutzung dieses Produktes, oder der Unfähigkeit, dieses Produkt zu verwenden, entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von viadom verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschrif­ten zur Produkthaftung beruhen, unberührt. Die Höhe der Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des tatsächlich bezahlten Kaufpreises beschränkt.

Leistungen bei Veranstaltungen bzw. Seminaren
Kursausstattung, Kursunterlagen, Zugang zum Internet, Catering und Zertifizierungen werden in der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. Angebote der spezifischen Kurse beschrieben. Da die Teilnehmeranzahl für unsere Veranstaltungen begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Bei Stornierung der Anmeldung mehr als 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn erheben wir eine Bearbeitungs-gebühr von EUR 100,- (zzgl. MwSt.). Bei späterer Stornierung werden 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung erst innerhalb der letzten 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, müssen wir die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung stellen. Ein Ersatzteilnehmer darf jederzeit gestellt werden, ohne dass Kosten anfallen. Bei Umbuchung einer Veranstaltung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 26,- (zzgl. MwSt.). Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden. Eine Umbuchung innerhalb der letzten 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist nicht mehr möglich. Eine Terminänderung behalten wir uns vor. In diesen Fällen werden die Teilnehmer umgehend informiert. Sollte der Ersatztermin Ihnen nicht zusagen, so werden bereits gezahlte Gebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Sollten wir eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


Wirksamkeit
Sämtliche vertraglichen Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung seitens viadom. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben die übrigen verbindlich. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von viadom auf einen Dritten übertragen.


Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten ist Ludwigsburg. Die Rechtsbeziehung zwischen viadom und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 01.07.2006